Strafen

Auch in der liberaleren Atmosphäre der Seminare kollidierte der jugendliche Tatendrang der Schüler des öfteren mit der noch immer strengen Hausordnung. Häufige Vergehen waren Zupätkommen zu Andacht, Essen und Unterricht, Unaufmerksamkeit im Unterricht, mangelnder Fleiß, aber auch Wirtshausbesuch und Tabakrauchen.
Verschiedene Abstufungen der Bestrafung standen zur Auswahl. Die geringste Strafe war der Wein-Entzug (bis 1830 bekam jeder Seminarist zu jeder der beiden Hauptmahlzeiten ½ Maß Wein). Es gab auch Strafnoten und schließlich Geldstrafen, später Fiskusstrafe genannt, die noch bis 1941 Usus war. Härtere Strafen waren der Verlust der Rekreationszeit (Ausgangssperre) oder gar der halbjährigen Ferien. Schwere Vergehen wurden mit Karzer geahndet. Die schwerste Strafe war die Entlassung aus dem Seminar. Sie wurde meist vorher durch das Ultimatum angedroht.

Das Ende der Seminarzeit und die Entlassung in die "Freiheit" erwarteten viele mit Ungeduld. Keilausflüge von Tübinger Studenten erschienen jetzt häufig, ihr Zweck war, die Seminaristen für ihre Verbindungen zu gewinnen.
Noch aber war die gefürchtete Konkursprüfung zu überstehen, die über die Aufnahme in das Tübinger Stift entschied. Etwa 30 Kandidaten konnten dieses Ziel erreichen. Wer die Prüfung ablegte und nicht unter diesen 30 war, konnte einen anderen Studiengang wählen, ohne daß er das Kostgeld zurückzahlen mußte. Ansonsten hatten sich ja alle Seminaristen zu dieser Zahlung verpflichtet, wenn sie nicht Theologen wurden. Es soll Seminaristen gegeben haben, die den Konkurs ablegten, jedoch absichtlich so lässig, daß sie die Aufnahme ins Stift verfehlten.

Schon während der gesamten Seminarzeit hatten die Schüler jedes halbe Jahr eine Prüfung abzulegen. Die Zeugnisse, in denen auch Fleiß und Sitten bewertet wurden, waren Grundlage für die Lokation, also die Rangfolge innerhalb der Promotion. Da es kein Sitzenbleiben gab, hatten die Halbjahresprüfungen keine große Bedeutung, allenfalls für besonders ehrgeizige Schüler.