1928 - die Ev. Seminarstiftung wird gegründet
In ihrem Vorstand wurden der Vorsitzende und 2 der Mitglieder von der Kirche berufen. Ein viertes Mitglied wurde vom Kultministerium bestimmt. Beschlüsse, die die Schule betrafen, bedurften immer auch der Zustimmung des staatlichen Vertreters. Die Seminarstiftung als gemeinsame Institution von Kirche und Staat verwaltete also im gegenseitigen Einvernehmen die Seminarschulen. Sie wurde als rechtsfähige kirchlich-bürgerliche Stiftung des öffentlichen Rechts anerkannt.
Der Staat gewährte nun den Seminaren für den Unterhalt der Heime und der Seminaristen eine jährliche Pauschalsumme und besoldete jeweils den Ephorus, die beiden Studienräte und den naturwissenschaftlichen Repetenten, während die Kirche den theologischen Repetenten, den Musiklehrer und die beiden Famuli zu besolden hatte.
Mit der Ev. Seminarstiftung wurde ein Leitungs-Gremium geschaffen, das sich in der Folge sehr bewährt hat und in dem die kirchlichen wie auch die staatlichen Belange der Seminare ausgewogen vertreten waren. Leider konnte die Seminarstiftung nur wenige Jahre ungestört ihre Arbeit verrichten, wie im folgenden Abschnitt zu lesen sein wird.