Klosterordnung und Große Württembergische Kirchenordnung

zeitgenössisches Gemälde von Herzog Ulrich
Herzog Ulrich und sein Sohn Herzog Christoph von Württemberg
zeitgenössisches Gemälde von Christoph von Württemberg

Blicken wir nun nach Württemberg, dem 1495 zum Herzogtum erhobenen Fürstentum, in dem der zweite Herzog, Ulrich, nach seiner Rückkehr aus dem Exil, 1536 die Reformation einzuführen begann.

Eine seiner ersten Maßnahmen war die Aufhebung und Säkularisation der in seinem Herrschaftsgebit gelegenen Männerklöster, zumeist gegen den Widerstand der Äbte und Konvente. Die Einkünfte der Klöster wurden dem allgemeinen Landesvermögen einverleibt. Folgende Männerklöster waren davon betroffen:

St. Georgen, Alpirsbach, Hirsau, Herrenalb, Maulbronn, Murrhard, Lorch, Adelberg, Denkendorf, Bebenhausen, Blaubeuren, Herbrechtingen, Anhausen und Königsbronn.

1548, nach dem verlorenen Schmalkaldischen Krieg mußte Herzog Ulrich dann das „Augsburger Interim" verkünden lassen. In der Folge lebten die o.g. Klöster vorübergehend wieder auf, die Mönche kehrten zurück. Das Interim dauerte 7 Jahre.

Herzog Ulrich starb 1550 in Tübingen. Ihm folgte sein Sohn Herzog Christoph nach. Er gehörte wie sein Vater zu den bedeutendsten Fürsten, die das Haus Württemberg hervorgebracht hat. Er wurde der eigentliche Motor der Reformation in Württemberg.

1555 gestand der „Augsburger Religionsfriede" den Landesherren das Recht der kirchlichen Gesetzgebung zu. Erfüllt von religiösem Ernst und im Vertrauen auf die Überlegenheit seines Glaubens über den der alten Kirche nahm Herzog Christoph die Neuordnung des Kirchenwesens in Angriff.  Nach vielen Mühen und Verhandlungen, in denen zahlreiche einzelne Ordnungen zu einem großen Ganzen zusammengefaßt wurden, wurde 1559 die „Große württembergische Kirchenordnung" erlassen, die sowohl kirchliche als auch weite Bereiche des weltlichen Lebens regelte. Sie hatte den Charakter eines Staatsgrundgesetzes des protestantischen Staatswesens. Christoph wurde so der Organisator der altwürttembergischen Landeskirche. Sein bedeutendster Ratgeber war Johannes Brenz (1499- 1570), der nun als Propst an der Spitze des württembergischen Kirchenwesens stand.
Drei Ziele Herzog Christophs haben der württembergischen Kirche ihre besondere Eigenart gegeben:

  1. Die Vorbildung des geistlichen Nachwuchses
  2. Die Vereinigung des Kirchengutes mit dem Staatsgut
  3. Die straffe Zentralisation des Kirchenregiments.

Die während des Interims wieder von Mönchen besetzten Klöster wurden allmählich in mehreren Übergangsstufen in Vorschulen für Theologen umgewandelt. Die Klöster mit ihrem territorialen Besitz blieben selbstständige Verwaltungseinheiten, meist in Form von Klosterämtern.Im Gegensatz zu seinem Vater ging Herzog Christoph bei der Umwidmung der Klöster sehr tolerant vor; die Mönche, die katholisch bleiben wollten, durften bis zu ihrem Tod im Kloster wohnen bleiben oder sie wurden mit einer Leibrente abgefunden.

altes Dokument: Klosterordnung
Titelblatt der Klosterordnung 1556 und der Großen Württembergischen Kirchenordnung von 1559
altes Dokument: Kirchenordnung

1556 hatte Herzog Christoph eine erste Klosterordnung erlassen. Die Männerklöster wurden (mit einer Ausnahme) Klosterschulen, von denen es anfangs 13 gab. Ihre Aufgabe war die Vorbereitung auf das theologische Studium. Den Klosterschulen stand ein Abt vor, später führte er den Titel Prälat. Ihm waren zwei Kloster-Präzeptoren beigeordnet. Vorbild für die Organisation waren teilweise die 1543 durch Herzog Moritz von Sachsen eingerichteten Fürstenschulen zu Pforta, Meißen und Grimma, in die allerdings auch künftige Mediziner und Juristen aufgenommen wurden.

1559 wurde die Klosterordnung in verbesserter Form in die große Kirchenordnung eingebaut.

Für den Unterbau im Lateinunterricht - als Voraussetzung für die Aufnahme in die Klosterschulen - dienten die Partikular- oder Lateinschulen, die in allen Städten als Gemeinde-Schulen unter staatlicher Aufsicht eingerichtet wurden (z.B. auch in Urach). Daneben wurden sogenannte Deutsche Schulen, d.h. Volksschulen gegründet. In der grundsätzlichen Einrichtung von Volksschulen ist Württemberg den anderen Ländern vorangegangen! Eine Volksschul- Pflicht wurde in Württemberg allerdings erst 1648 eingeführt.

Über die Aufnahme in die Klosterschulen entschied eine Prüfung, das später so genannte Pfingst- oder Landexamen. Aus den Klosterschulen traten die Schüler in das Stipendium zu Tübingen über, das „Stift", das 1557 zur ausschließlich theologischen Anstalt wurde. Der Übertritt hatte ebenfalls eine bestandene Prüfung zur Voraussetzung.

In Württemberg hat sich das Prüfungswesen früher ausgebildet als in den andern deutschen Staaten. Hier wurde auch zuerst das obligatorische akademische Studium aller Theologen und dessen einheitliche Dauer zur Regel.

Die Schulordnung, Bestandteil der Großen Kirchenordnung von 1559, kann als eines der besten deutschen Schulgesetze gelten. Sie zeigt eine ansprechende Verbindung von Humanismus und religiöser Lebensauffassung. Andere Territorien haben sie im Lauf des 16. Jahrhunderts zum Muster genommen, so z.B. Braunschweig und Kursachsen.

zeitgenössisches Gemälde von Johannes Brenz
Johannes Brenz (1499-1570)

Auch hier war es Johannes Brenz, der als Berater für die Entwicklung der Klosterschulen herangezogen wurde. Zunächst schlug er vor, es sollten nur 2 oder 3 Klöster ausgewählt werden, in denen Schüler in den alten Sprachen, vornehmlich Latein, sowie in den „Artes" unterrichtet werden. Die sieben Artes, auch freie Künste genannt, waren die herkömmlichen Bildungsfächer, wobei das Hauptgewicht auf dem Gebiet des Sprachlichen lag, nämlich Grammatik, Dialektik (=Logik) und Rhetorik. Die anderen Fächer der Artes, nämlich Arithmetik, Geometrie, Musik und Astronomie erschienen ihm eher zweitrangig.
Mit den Vorschlägen von Brenz war Luther nicht einverstanden. Denn dieses Konzept weise eindeutig auf eine Universität hin, wobei dann zu den Artes noch Theologie, Jurisprudenz und Medizin gehören müsse. Eine solche hohe Schule gehörte nach Luthers Auffassung aber nicht in die Einsamkeit eines Klosters, sondern in die Städte.

Die Klöster wurden letztendlich Vorbildungsstätten für die künftigen Pfarrer der evangelischen Kirche des Herzogtums. Die anfangs noch undifferenzierten Klosterschulen wurden bald in niedere und höhere Schulen eingeteilt, so daß der Weg des Klosterschülers über zwei Klöster und schließlich ins Tübinger Stift führte, das dem Theologiestudenten nicht nur Unterkunft, sondern auch besondere Lehrveranstaltungen bot.

Der gesamte Bildungsgang von der niederen Klosterschule bis zum Abschluß an der Universität als Magister artium stellte ein kostenfreies Stipendium dar; als Gegenleistung versprachen Klosterschüler und Stiftler ihre künftigen Dienste der Landeskirche zu widmen. In einem Vertrag zwischen Landtag und Herzog verpflichtete sich dieser zur Sicherstellung der ständigen Erziehung von 200 Stipendiaten; er erklärte sich bereit, diese Verpflichtung auch seinen Nachfolgern aufzuerlegen.

In der Klosterordnung von 1556 wurde viel von den überkommenen klösterlichen Lebensformen beibehalten. Die Schüler wurden z.B. noch als Novizen bezeichnet. Und sie erhielten im Kloster nicht nur Unterkunft und Beköstigung, sondern auch Kleidung, nämlich Rock, Hose, Wams und Kutte aus schwarzem Tuch, also noch recht mönchisch und nicht gerade sehr kleidsam, so daß sie oft Gegenstand des Spottes war. Die Mönchskutte wurde erst 1807 abgeschafft. Im Lauf des 19. Jahrgunderts wurde die Kleidung allmählich weniger puritanisch; im 19. Jhd. wurde die Gestellung von Bekleidung ganz eingestellt.

Unabhängig von derlei Äußerlichkeiten wurde auch in allen späteren Ordnungen am grundsätzlichen Bildungsziel und an den Unterrichtsinhalten nichts geändert.

Von Bedeutung war die Tatsache, daß die Vorsteher der Klosterschulen als Prälaten Sitz und Stimme in den Landtagen hatten, also dem gesetzgebenden Gremium angehörten. (Nach und nach war die Amtsbezeichnung „Abt" durch „Prälat" ersetzt worden.) Die Namen der evangangelischen Äbte von Blaubeuren finden Sie hier.