Das Leben in der Klosterschule

Aus allen verfügbaren schriftlichen Zeugnissen läßt sich ohne weiteres ersehen, daß in der Frühzeit das Leben in den Klosterschulen noch sehr weitgehend dem der Mönche glich. Starre Ordnungen regelten den Tageslauf, der von vielen Chorgebeten bestimmt war, von denen das erste im Sommer um 4 Uhr, im Winter um 5 Uhr stattfand. Erst allmählich wurden diese gottesdienstlichen Übungen zugunsten des Unterrichtes reduziert. Jedoch blieb der Chordienst in seiner reduzierten Form noch bis ins 18. Jahrhundert bestehen.
Die Freizeit war mehr als kärglich bemessen. Ausgang war überhaupt nicht vorgesehen, Ferien, in denen die Schüler in ihre Heimat reisen durften, gab es nur an Ostern und im Herbst je 2 Wochen. Von Weihnachtsferien wird erst Ende des 17. Jahrhunderts berichtet.

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Natürlich gab es auch von Anfang an disziplinäre Regeln und Strafbestimmungen bei Übertretung derselben. Sie sollten das Verhalten der Klosterschüler gegenüber den Prälaten, den Lehrern, den sonstigen Klosterbediensteten und untereinander regeln. Dem Zeitgeist entsprachen die Kleidervorschriften. Die Strafbestimmungen lassen erkennen, daß die zur Verfügung gestellte Klosterkleidung nicht immer getragen wurde.
Von Anfang an wurden die Schüler - entsprechend der mönchischen Klausur - auf den engeren Bereich ihrer Wohn- und Unterrichtsräume beschränkt. Nur sehr selten erhielten sie Ausgang. Besondere Vergünstigungen wie gemeinsamer Ausgang oder Baden im Klostersee mußten vom Prälaten mit lateinischen Gedichten erbeten werden. Die - durchaus für nötig erachtete - Bewegung wurde durch Spaziergänge unter Aufsicht eines Präzeptors oder mit einem im Klosterhof eingerichtetes Kegelspiel verschafft. Unerlaubte Entfernung aus dem Kloster, insbesondere das Aussteigen bei Nacht wurden streng bestraft. Verboten waren auch das Fluchen und Schwören, Wirtshausbesuch und vor allem Kartenspiele. Die Strafmaßnahmen gingen vom Entzug des Weines über Karzer bis zu körperlicher Züchtigung. Die schwerste Strafe war die Ausweisung aus dem Kloster. Die Schüler waren verpflichtet, Vergehen ihrer Mitschüler anzuzeigen - eine problematische Bestimmung.
Wie die noch erhaltenen Strafbücher ausweisen, war man mit der Verhängung der Strafen nicht zimperlich.

Die Klosterschulen wurden von den Stuttgarter Pröpsten bzw. Ihren Vertretern regelmäßig visitiert. Die Visitationsberichte geben uns Einblicke in Einzelheiten des Lebens in der Klosterschule. Verstöße gegen die Kleiderordnung oder das Verbot des Spielens, Ausbrechen aus der Klausur, das waren wohl die häufigsten Vergehen gegen die Klosterordnung. Strafen wurden in das sog. Carentenbuch eingetragen, es hat seinen Namen vom Entzug des Tischweines, der leichtesten und weithaus am häufigsten verhängten Strafe. Offensichtlich gelang es immer wieder den Schülern, unter allerhand Vorwänden die Klausur zu verlassen und andere als die Klosterkleidung zu tragen.

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Die Klosterstatuten von 1757 machen dann mit neuen Unsitten bekannt, die nun unter Verbot gestellt werden, wie das Lesen von schädlichen Büchern und Romanen und das unnötige Tee-und Kaffeetrinken. Gänzlich verboten ist das Tabak rauchen sowie die Verwendung von Ausgaben lateinischer Klassiker, die eine deutsche Übersetzung enthalten.

Durchaus erlaubt - nach vorheriger Absprache mit dem Prälaten - war die private Beschäftigung mit Wissensgebieten, die nicht Gegenstand des Unterrichts waren, wie Geographie, lebende Sprachen, Mathematik und Geometrie.

Die Rigorosität und Strenge der Schulordnung war zum Teil zeitbedingt, d.h. sie wohnte so gut wie allen Erziehungs-Institutionen inne, geistlichen wie weltlichen. Zum andern Teil beruhte sie auf pädagogischen Konzepten, die speziell für den theologischen Nachwuchs galten, glaubten doch fast alle Kirchenoberen, der künftige Pfarrer müsse zu einer besonders strengen und untadeligen Lebensführung erzogen werden. In dieser Vorstellung steckte immer noch ein Rest der katholischen Auffassung vom Priesterberuf als einem über dem Menschlichen schwebenden Mittler zwischen Gott und den Menschen. Der Pfarrer sollte nicht einfach nur ein Mensch sein dürfen.
So lange die Klosterschulen bestanden, hat sich in allen Bereichen des innerschulischen Lebens ein allmählicher Wandel vollzogen, hin zu mehr Vertrauen in die Selbstverantwortung der Schüler.

War schon in den Klosterschulen die Einrichtung und der Wohnkomfort mönchisch-karg und vom Fehlen jeglicher Bequemlichkeiten geprägt, so waren auch in den späteren Seminaren während des ganzen 19. Jahrhunderts die Lebensbedingungen durchaus spartanisch. Die Seminaristen schliefen in großen, ungeheizten Schlafsälen, tagsüber hielten sie sich in den Arbeitsstuben auf, soweit sie nicht beim Unterricht im Hörsaal saßen. In den Arbeits-Stuben, die mit je 10 bis 12 Leuten belegt waren, hatte jeder ein Schreibpult mit Stuhl und ein einfaches Bücherregal. Andere Aufenthaltsräume gab es nicht.
Individualismus war somit kaum möglich; er war im übrigen auch nicht gefragt, weder von der Leitung noch von den Klosterschülern selbst.

Wenn hier von kargen Lebensbedingungen die Rede ist, dann muß auch gesagt werden, daß jemand, der das Landexamen ablegte und sich in die Klosterschule bzw. ins Seminar aufnehmen ließ, dort gewiß keinen Luxus erwartete. Das bescheidene Ambiente entsprach in aller Regel dem gewohnten häuslichen Milieu, aus dem sie alle kamen. Für die meisten bedeutete es schon ein ungewohntes Privileg, im Seminar über ein eigenes Pult und ein eigenes Bücherregal zu verfügen. Gar nicht wenige konnten sich sogar im Seminar zum erstenmal über ein eigenes Bett freuen, das sie nicht mit einem Bruder teilen mußten. Es wurde denn auch selten über die äußerlich kargen Lebensumstände geklagt. Eine ungleich größere Rolle für das Unglücklichsein spielte bei nicht wenigen das Heimweh.

Abschließend kann festgestellt werden: Die evangelischen Klosterschulen in Württemberg haben sich - seit 1555 - aus anfänglich noch mönchischen, klosterähnlichen Institutionen rasch zu äußerst effektiven Bildungseinrichtungen entwickelt, denen weit über Württemberg hinaus Vorbildcharakter zugesprochen werden konnte.
Auch aus heutiger Sicht haben die Klosterschulen - ungeachtet mancher Unzulänglichkeiten - die von ihren Begründern gesetzten Ziele zweifellos erreicht, nämlich begabten Schülern aus dem ganzen Herzogtum Württemberg eine kostenlose, gründliche Ausbildung angedeihen zu lassen, die sie befähigte, an der Landes-Universität ein theologisches Studium - ebenfalls als Stipendium - zu absolvieren und danach der Landeskirche als Geistliche zu dienen. Sie trugen auch in hohem Maße dazu bei, daß Württemberg einen Pfarrerstand erhielt, der nicht nur auf theologischem Gebiet sondern auch hinsichtlich des allgemeinen Bildungshorizontes befähigt war, eine Gemeinde zu leiten und darüber hinaus in den Orten ihres Wirkens Hauptträger und Förderer eines christliche geprägten Kulturlebens zu sein. Über Jahrhunderte hinweg war der Pfarrer die erste Adresse am Ort, seine Kompetenz in fast allen Lebensfragen wurde nur selten in Frage gestellt, er rangierte - gemessen an seinem Ansehen - noch weit vor dem Schultheiß, dem Lehrer, dem Arzt oder anderen herausgehobenen Funktionsträgern. Nicht einmal das Zeitalter der Aufklärung hat die Stellung des Pfarrers ins Wanken gebracht.
Erst die im 19. Jahrhundert einsetzende zunehmende Säkularisierung der Gesellschaft hat daran vieles geändert, nicht zuletzt deshalb, weil der Ortspfarrer nun nicht mehr die alleinige Autorität in allen Fragen des Lebens sein konnte.