Die neuen Seminarorte
Vorübergehend bestanden also nur noch 2 Vorbildungseinrichtungen für das Stift Tübingen.
Dies erwies sich dann bald als nicht praktikabel. Unter König Wilhelm I. (reg. 1816-1864) wurden daher 2 neue Seminare eröffnet: 1817 zogen in Blaubeuren wieder Seminaristen ein. 1818 ermöglichte ein namhafter Zuschuß der Stadt Urach (9000 Gulden!), die an der Einrichung des Seminars stark interessiert war, die Eröffnung des vierten Seminars im ehemaligen Uracher Mönchshof.
Somit gab es also wieder 4 Seminare in Württemberg: Schöntal, Maulbronn, Urach und Blaubeuren. Dieser Bestand an Seminaren blieb dann rund 150 Jahre unverändert bestehen.Die Klosterschulen waren nun königliche Seminare. Der Ephorus und die Professoren wurden Staatsbeamte und wurden auf Vorschlag des Studienrates vom König ernannt, die Ernennung der Repetenten und der Musiklehrer erfolgte durch den Studienrat.Der Verantwortliche für das Seminar war der Ephorus, der über alle Angelegenheiten des Seminars halbjährlich an die Oberbehörde zu berichten hatte. Bis hin zu Bagatellsachen mußte alles von der Oberbehörde genehmigt werden. Diese schickte auch regelmäßig Visitations-Kommissionen, die den inneren und äußeren Zustand der Seminare überprüfte und auch die Lehrer und Seminaristen befragte. Die letzteren bekamen jetzt sogar Gelegenheit, Beschwerden und Anregungen vorzubringen. Dem Ephorus blieb innerhalb des Seminars nur ein bescheidener Ermessensfreiraum, den er in eigener Verantwortlichkeit ausfüllen konnte.Eine wichtige Rolle spielte noch der Ökonomieverwalter, der für die wirtschaftliche Seite und die Kasse zuständig war. Als oberstes Prinzip seiner Amtsführung war ihm Sparsamkeit auferlegt. Er war für das gesamte Inventar und die Baulichkeiten verantwortlich. Er war gehalten, im Einvernehmen mit dem Ephorus zu handeln. Im übrigen war er dem Stuienrat rechenschaftspflichtig, nur mit dessen Genehmigung konnte er Anschaffungen tätigen.Das Amt des Ökonomieverwalters wurde oft, sofern es die Verhältnisse zuließen, nebenamtlich von örtlich ansässigen Beamten wahrgenommen.Zu seinem Ressort gehörte ursprünglich auch die Beschaffung der Lebensmittel für die Kost der Seminaristen. Aber schon 1826 wurde diese Aufgabe dem Speisemeister übertragen. Dieser erhielt eine feste Summe pro Kopf und Tag zugesprochen, die in der Speiseordnung festgelegt war und mit der er die Seminaristen in eigener Regie zu versorgen hatte.Die Verweildauer der Zöglinge in den Seminaren war immer wieder einmal Änderungen unterworfen. Zeitweilig galt die Regel, daß sie 4 Jahre am gleichen Ort blieben, manche Kirchen-Obere hielten dies wohl für zweckmäßiger; andere, und wohl auch die meisten Seminaristen, gaben dem Ortswechsel nach 2 Jahren den Vorzug. Seit 1874 blieb der zweijährige Rhythmus bestehen.



