Alle Seminaristinnen und Seminaristen sind nach erfolgreicher Teilnahme an der Aufnahmeprüfung – dem traditionsreichen „Landexamen“ – Stipendiaten der Ev. Seminarstiftung. Der Besuch von Schule (Gymnasium) und Internat ist damit allen interessierten evangelischen Schülerinnen und Schülern bei geringen Kosten möglich.

Je nach Abschneiden beim Landexamen erhalten die neuen Seminaristinne und Seminaristen dann ein Voll- oder Teilstipendium:
18 Schülerinnen und Schüler pro Jahrgang erhalten ein Vollstipendium.
Die Kosten betragen dann 250,- Euro im Monat, inklusive Unterbringung, Verpflegung und Betreuung.
Wer später in den Pfarrdienst bei der Evangelischen Landeskirche in Württemberg oder in den höheren Schuldienst beim Land Baden-Württemberg als Religionsphilologe eintritt, erhält diesen Betrag wieder erstattet.

Bis zu sieben weitere SchülerInnen pro Jahrgang erhalten ein Teilstipendium. Die Kosten betragen dann 850,- Euro im Monat, inklusive Unterbringung, Verpflegung und Betreuung.

In beiden Fällen kann ab der 10. Klasse BAföG beantragt werden. Schüler-BAföG ist ein nicht zurückzuzahlender staatlicher Zuschuss, der bei Höchstförderungsanspruch bis zu 230€ pro Monat höher ist als die an das Seminar zu zahlenden Kosten. Selbst im Fall eines nur eingeschränkten Förderanspruchs können die tatsächlich verbleibenden Kosten damit deutlich reduziert werden. Seminaristinnen und Seminaristen mit BAföG-Anspruch zahlen in der noch nicht geförderten 9. Klasse nur einen den Eltern möglichen, reduzierten Betrag. Genaueres hierzu finden Sie in der hier hinterlegten PDF “Informationen zum Schüler-BAföG”.

Uns ist wichtig, dass der Besuch des Seminars unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Eltern jeder und jedem möglich ist. Um soziale Härten zu vermeiden, ist in Einzelfällen auch die Unterstützung durch ein weiteres landeskirchliches Stipendium möglich.